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SWK 10, 1. April 2005, Seite 24

Familienbeihilfe: Rückforderung

Bei der Geltendmachung der Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag ist das im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltende Recht anzuwenden. - (§ 26 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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