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Pflegeheim Stmk.
• Aus § 1 Abs. 1 Z 1 des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes 1994, LGBl. Nr. 108, ergibt sich, dass der Gesetzgeber unter Pflegeheimen stationäre Einrichtungen für mehr als vier Personen, die pflege- oder betreuungsbedürftig sind, versteht. - (§ 1 Abs. 1 Stmk. Pflegeheimgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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