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SWK 10, 1. April 2005, Seite 23

Pflegeheim Stmk.

Aus § 1 Abs. 1 Z 1 des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes 1994, LGBl. Nr. 108, ergibt sich, dass der Gesetzgeber unter Pflegeheimen stationäre Einrichtungen für mehr als vier Personen, die pflege- oder betreuungsbedürftig sind, versteht. - (§ 1 Abs. 1 Stmk. Pflegeheimgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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