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SWK 10, 1. April 2005, Seite W 34

Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht

Johannes Peter Gruber

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GmbH
Das mit einem Girovertrag verbundene Kontokorrentverhältnis zwischen Bank und Kunden erlischt mit dem Konkurs des Kunden. ()
HGB
Um die Haftung des Abschlussprüfers beurteilen zu können, bedarf es auch der fachtechnischen Erörterung durch geeignete Sachverständige aus dem Fachgebiet der Betriebswirtschaftslehre. ()
HGB
Eine Konventionalstrafe ist sittenwidrig, wenn schon bei einer geringfügigen Fristüberschreitung eine hohe Strafe droht. ()
Allgemeines
Bloß unsubstantiiertes Bestreiten ist als Geständnis anzusehen, wenn die Behauptung der Gegenseite im Fall ihrer Unrichtigkeit leicht widerlegbar wäre. ()
KG
Gläubiger können benachteiligt worden sein, wenn eine Bank der späteren Gemeinschuldnerin (vor Konkurseröffnung) einen Kontokurrentkredit eingeräumt hat („Weiterwursteln"). War die Benachteiligung für die Bank objektiv vorhersehbar, ist das Kontokorrentverhältnis anfechtbar. (

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