Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2005, Seite 34
Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
GmbH | Das mit einem Girovertrag verbundene Kontokorrentverhältnis zwischen Bank und Kunden erlischt mit dem Konkurs des Kunden. () |
HGB | Um die Haftung des Abschlussprüfers beurteilen zu können, bedarf es auch der fachtechnischen Erörterung durch geeignete Sachverständige aus dem Fachgebiet der Betriebswirtschaftslehre. () |
HGB | Eine Konventionalstrafe ist sittenwidrig, wenn schon bei einer geringfügigen Fristüberschreitung eine hohe Strafe droht. () |
Allgemeines | Bloß unsubstantiiertes Bestreiten ist als Geständnis anzusehen, wenn die Behauptung der Gegenseite im Fall ihrer Unrichtigkeit leicht widerlegbar wäre. () |
KG | Gläubiger können benachteiligt worden sein, wenn eine Bank der späteren Gemeinschuldnerin (vor Konkurseröffnung) einen Kontokurrentkredit eingeräumt hat („Weiterwursteln"). War die Benachteiligung für die Bank objektiv vorhersehbar, ist das Kontokorrentverhältnis anfechtbar. (). |
AG | Zahlt ein Schalterbeamter einen höheren Betrag aus, hat er die Identität der abhebenden Person zu überprüfen. Andernfalls haftet die Bank dem Kontoinhaber.7) (). |