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SWK 10, 1. April 2005, Seite W 34
Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht
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GmbH | Das mit einem Girovertrag verbundene Kontokorrentverhältnis
zwischen Bank und Kunden erlischt mit dem Konkurs des Kunden. () |
HGB | Um die Haftung des Abschlussprüfers beurteilen zu können,
bedarf es auch der fachtechnischen Erörterung durch geeignete Sachverständige aus dem
Fachgebiet der Betriebswirtschaftslehre. () |
HGB | Eine Konventionalstrafe ist sittenwidrig, wenn schon bei einer
geringfügigen Fristüberschreitung eine hohe Strafe droht. () |
Allgemeines | Bloß unsubstantiiertes Bestreiten ist als Geständnis anzusehen,
wenn die Behauptung der Gegenseite im Fall ihrer Unrichtigkeit leicht widerlegbar
wäre. () |
KG | Gläubiger können benachteiligt worden sein, wenn eine Bank der
späteren Gemeinschuldnerin (vor Konkurseröffnung) einen Kontokurrentkredit eingeräumt
hat („Weiterwursteln"). War die Benachteiligung für die Bank objektiv
vorhersehbar, ist das Kontokorrentverhältnis anfechtbar. ( |