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SWK 10, 1. April 2005, Seite 367

Mineralölsteuervergütung für Agrardiesel

Pauschalvergütung vs. Vergütung nach tatsächlichem Verbrauch

Günther Silber

Für die Land- und Forstwirtschaft benötigter Treibstoff (Diesel) wird ab 2005 von der Mineralölsteuer teilweise entlastet. Unter Art. III des Steuerreformgesetzes 2005wurden zu § 7a Mineralölsteuergesetz 1995 bereits die Grundlagen zum Agrardiesel festgelegt. Die näheren Regelungen wurden nunmehr in der Verordnung des BM für Finanzen im Einvernehmen mit dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Vergütung der Mineralölsteuer für Agrardiesel (Agrardieselverordnung)bekannt gegeben. In diesem Beitrag sollen die beiden Varianten für die optimale Inanspruchnahme der Begünstigung aufgezeigt und auf die unterschiedlichen Fristerfordernisse hingewiesen werden.

1. Normative Grundlagen

Betriebsinhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erhalten gem. § 7a MöStG ab 2005 für Gasöl der Unterposition 2710 00 69 der Kombinierten Nomenklatur (Diesel), für das die Mineralölsteuer entrichtet wurde und das in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Geräten und Maschinen zum Antrieb unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, die Mineralölsteuer teilweise vergütet. Der zu vergütende Betrag ist aktuell mit 0,204 € je Liter festgelegt und entspricht der Differenz...

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