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SWK 10, 1. April 2005, Seite S 358

Abgrenzung der kleinen Vermietung von der großen Vermietung bei Gebäuden

Ob sich ein Gebäude nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet (kleine Vermietung), hängt - nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - vor allem von seiner Bauart, Größe und Ausstattung ab. Auf die Größe (Nutzfläche) allein kommt es dabei nicht an. Liegen mehrere Mietobjekte vor, so eignet sich ein Gebäude nach der Verkehrsauffassung dann in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung, wenn diese baulich nicht vollständig voneinander abgegrenzt sind (z. B. gemeinsamer Wohnungseingang) oder sich in ihrer Ausstattung ergänzen (z. B. gemeinsame Küche, gemeinsame sanitäre Einrichtungen), sodass dadurch eine gemeinsame Nutzung im Rahmen der Lebensführung nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. (UFS Graz vom , RV/0130-G/04)

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