Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mieterinvestition: Gebäude oder doch nicht? - Eine Replik
Die EStR 2000 subsumieren unter dem Begriff „Gebäude" in § 108e Abs. 2 EStG 1988 auch als selbstständige Wirtschaftsgüter anzusehende Mieterinvestitionen. Hödlsieht darin einen „Versuch seitens der Finanzverwaltung, dem Gesetz nachträglich einen Sinn zu unterstellen, den es offensichtlich nie hatte". Seiner Meinung nach sind Mieterinvestitionen in Gebäuden einer Investitionszuwachsprämie zugänglich. Diese Argumentation überzeugt aber nicht.
1. Die Ansicht Hödls
Die Begriffe „Gebäude" und „Mieterinvestition" sind im EStG nicht definiert. Gebäude und Mieterinvestitionen sind jeweils selbstständige Wirtschaftgüter. Der Gesetzgeber, der „Gebäude", nicht aber explizit „Mieterinvestitionen in Gebäuden" von der Investitionszuwachsprämie ausgeschlossen hat, sei sich dieser Differenzierung bewusst gewesen. Dementsprechend hätte er Mieterinvestitionen ausdrücklich von der Prämie ausschließen müssen. Da dies nicht erfolgt sei, wären Mieterinvestitionen als prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter anzusehen.
2. Dem ist entgegenzuhalten
2.1 Sprachbegrifflich sind „Gebäude" und „Mieterinvestition" kein Gegensatzpaar
Unzweifelhaft sind Gebäude und Mieterinvestitionen jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter im einkommensteuerlichen Sinn. Das ...