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Zur Wertpapierdeckung bei Pensionsrückstellungen
Im Steuererklärungsheft 2004, SWK-Heft 4/5/2005, Seite S 108, hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Die Reduzierung der Wertpapierdeckung auf 30 % gilt nur für die Abfertigungsrückstellung. Bei der Pensionsrückstellung wird zwar im § 14 Abs. 7 Z 7 EStG hinsichtlich der Wertpapierdeckung auf die Abfertigungsrückstellung (§ 14 Abs. 5 EStG) verwiesen, doch ist die Reduzierung der Wertpapierdeckung auch für die Abfertigung nicht in dieser Bestimmung enthalten. Vielmehr muss im § 124b Z 69 EStG nachgelesen werden. Dort steht, dass sich die Wertpapierdeckung im Sinne des § 14 Abs. 5 reduziert. Als letzter Satz wurde dem § 124b Z 69 EStG durch ein späteres Gesetz der Satz „Die Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen ist davon nicht berührt" angefügt.