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SWK 7, 1. März 2005, Seite 13

Bauabgabe Stmk.

Der Entfall der Vorschreibung einer Bauabgabe kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn für den Altbestand weder eine Bauabgabe entrichtet noch ein Aufschließungsbeitrag nach § 6a Stmk. BauO 1968 auch nur vorgeschrieben wurde. - (§ 15 Abs. 8 Z 1 Stmk. BauG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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