Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2005, Seite 3

Liebhaberei bei mietengeschütztem Gebäude

Liebhaberei bei mietengeschütztem Gebäude (§ 2 EStG)

Eine Zahnärztin hat 1987 ein Mietobjekt um 472.400 € erworben und es 1992 um 1.890.000 € verkauft. Aus der laufenden Vermietung sind hohe Verluste aus Sanierungen und Leermachungen entstanden. Die Freimachungen erfolgten durch die Hausverwaltung, welche auch die Wohnungen nach Sanierung höher vermietet hat. Von der Behörde wurden diese „Sanierungsmaßnahmen" nicht in Hinblick auf eine Steigerung der Mieteinnahmen, sondern in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Vorbereitungsmaßnahmen für die Veräußerung des Objektes behandelt. Die Behörde hat nun die Feststellung zu treffen, ob die Vermietung in der Art, wie sie betrieben worden ist - unter Ausblendung des Verkaufes - zur Erwirtschaftung von Einnahmenüberschüssen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes geeignet gewesen ist. Wenn die Bf. für den Umbau des Kellers in ein Gastlokal keine Genehmigung erhalten hat und danach keine weiteren Schritte zwecks Genehmigung unternommen hat, dann kann der Keller nur als Lagervermietung (mit entsprechend geringen Einnahmen) in der Prognoserechnung gewertet werden. Auch Ausmietungskosten sind (verteilt auf die Nutzungsdauer) in der Prognoserechnung anz...

Daten werden geladen...