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SWK 8, 10. März 2005, Seite 325

Kostet ein Sieg vor dem VwGH wirklich Aussetzungszinsen für die gesamte Verfahrensdauer?

Rückwirkendes Wiederaufleben der Aussetzung bringt in der Regel doch Vorteile

Thomas Keppert

In RdW 2004/585, S 638, wird das Erkenntnis des , in einem Artikel ohne Verfasser mit der Überschrift: „Sieg vor dem VwGH kostet Aussetzungszinsen für die gesamte Verfahrensdauer" kommentiert. Da nach dieser Beurteilung das gegenständliche Erkenntnis auf den ersten Blick als ein Pyrrhussieg für die Abgabepflichtigen verstanden werden könnte, sehe ich mich als Vertreter in diesem Verfahren bemüßigt, die Sach- und Rechtslage aus meiner Sicht darzustellen.

1. Das Erkenntnis des VwGH

Im Jahr 1992 wurde eine abgabenbehördliche Betriebsprüfung mit einer Abgabennachforderung in Höhe von rd. ATS 1,3 Mio abgeschlossen. Gegen die den Rechtsansichten der Betriebsprüfung folgenden Abgabenbescheide wurde das Rechtsmittel der Berufung ergriffen und gleichzeitig die Aussetzung der Einhebung des Nachforderungsbetrages gem. § 212a BAO beantragt.

Mit Bescheid vom wurde dieser Aussetzungsantrag bewilligt.

Am wurde die Berufung abschlägig beschieden. Daraufhin verfügte das Finanzamt den Ablauf der Aussetzung und setzte gleichzeitig Aussetzungszinsen fest. Gegen die abschlägige Berufungsentscheidung wurde im Jänner 1995 Beschwerde an den VwGH erhoben und gleichzeitig der Antrag auf a...

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