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SWK 8, 10. März 2005, Seite S 312

Klarstellung für die Personalverrechnung

Wie sind in der Lohnsteuer und in der Sozialversicherung Gehaltsumwandlungen zu Gunsten einer Zukunftsvorsorge gem. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 zu behandeln?

Manuela Holowaty

In den letzten Monaten hat sich verstärkt herausgestellt, dass Gehaltsumwandlungen zu Gunsten einer steuerfreien Zukunftsvorsorge gem. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 nicht immer wirklich steuerfrei zu belassen sind. Im Zuge der Bundeslohnsteuertagung 2004 (Lohnsteuerprotokoll 2004) gab es nun Klarstellungen, unter welchen Voraussetzungen wirklich Steuerfreiheit gegeben ist. In der Sozialversicherung gab es mit die klare Aussage der Sozialversicherungsträger, dass derartige Gehaltsumwandlungen nicht sozialversicherungsfrei sind. Vorübergehend waren diese ja (bis ) sozialversicherungsfrei, sofern der kollektivvertragliche Mindestbezug nicht unterschritten wurde.

Gehaltskürzungen zu Gunsten einer steuerfreien Zukunftssicherung sind grundsätzlich möglich. In der LSt ist die Steuerfreiheit auch dann gegeben, wenn der KV-Mindestbezug unterschritten wird. In der Sozialversicherung werden Gehaltsumwandlungen zu Gunsten einer Zukunftssicherung seit laut einer Aussendung der Sozialversicherungsträger nicht mehr SV-frei anerkannt (unabhängig davon ob der KV-Mindestbezug unterschritten wird oder nicht).

Aus Verwaltungsvereinfachung können die SV-Beiträge (SV-pflichtig, da der KV-Bezug nich...

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