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Kein Vorsteuerabzug mangels Fremdüblichkeit der Vermietung
Kein Vorsteuerabzug mangels Fremdüblichkeit der Vermietung (§ 12 UStG)
Eine Grundstückgemeinschaft aus 2 Ehegatten erwarb 1988 ein Reihenhaus, welches sie zunächst selbst bewohnten und nach Sanierung ab 1995 an den Sohn und die Schwiegertochter vermieteten. Der Mietzins von nur 436 € wurde als nicht fremdüblich angesehen. Der VwGH betont, dass bei der Miethöhe nicht auf eine bestimmte Rendite abgestellt werden darf. Da die Ehegatten aber ein im selben Ort gelegenes und vergleichbares Reihenhaus um einen fast doppelt so hohen Mietzins vermietet haben, hält der Mietzins an den Sohn dem Fremdvergleich nicht stand. Damit war der Vorsteuerabzug zu versagen ().
Anmerkung: Bei einer fremdüblichen Miete wäre das Mietverhältnis an den Sohn und die Schwiegertochter anerkannt worden.