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SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite 65

Zustellung mehrerer Bescheide in einem (einzigen) Kuvert

In einem vor dem UFS anhängigen Devolutionsverfahren war der Inhalt eines nachweislich übernommenen Kuverts fraglich: Nach aus der Aktenlage ersichtlicher Intention des Finanzamtes sollten mit einer Postsendung drei - an verschiedene, einander jedoch nahe stehende Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit jeweils zu Handen der für alle Gesellschaften zustellbevollmächtigten steuerlichen Vertreterin gerichtete - Bescheide zugestellt werden.

Von Seiten der Devolutionswerber (Dw.) wurde hingegen vorgebracht, dass der sie betreffende Bescheid - die Zustellung der beiden anderen Bescheide blieb unbestritten - im Kuvert nicht enthalten gewesen und ihr sohin bisher nicht wirksam zugestellt worden sei.

Sämtliche Erledigungen beruhten auf den Ergebnissen zeitgleich durchgeführter Betriebsprüfungen und standen somit in engem sachlichen wie auch zeitlichen Zusammenhang.

Die vom Finanzamt gewählte Vorgangsweise ist - bei Zustellung an denselben Empfänger im formellen Sinn - grundsätzlich zulässig (vgl. Ritz, BAO, 2. Auflage, § 5 ZustG Tz. 6).

Im vorliegenden Fall war jedoch strittig, ob die nachweislich übernommene Sendung auch den konkreten Bescheid beinhaltet hatte. Dabei handelt es sich um ein...

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