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Getränkesteuer - wie geht es weiter?
Notwendige Anpassungen der gewählten Strategien
Nach dem neuesten VwGH-Erkenntnis zur Gertränkesteuer und der nun zu erwartenden Reaktion der Abgabenbehörden sind auch für die Berufungswerber und ihre steuerlichen Vertreter Anpassungen der gewählten Strategien erforderlich.
1. Das VwGH-Erkenntnis vom
Der VwGH hat sich in seinem Erkenntnis vom erstmals mit dem Versuch befasst, den Getränkeabgabe-Rückzahlungsantrag eines Gastwirts mittels eines standardisierten, vereinfachten Verfahrens auf Basis der bekannten Vorhalte zu erledigen. Unter Bezugnahme auf die Vorjudikatur des VwGH sowie des EuGH wurde wiederholt klargestellt, dass die Beweislast für die Überwälzung und damit für den Ausschluss der Rückzahlung bei der Abgabenbehörde liegt, wobei den Abgabepflichtigen eine Mitwirkungspflicht trifft.
Diesen Anforderungen an ein ordentliches Verfahren hat der vom Höchstgericht geprüfte Bescheid der Abgabenberufungskommission Wien aus Mai 2004 nicht entsprochen und wurde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
2. Reaktionen von Städte- und Gemeindebund
Die Reaktionen von Städte- und Gemeindebund ließen nicht lange auf sich warten und geben m. E. wertvolle Hinweise auf den nunmehr zu erwartenden weite...