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SWK 18, 20. Juni 2005, Seite W 104

Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht

Johannes Peter Gruber

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EU-Recht
Ein Vertrag über die Lieferung der Tennisbälle, die jährlich bei ÖTV-Turnieren in ganz Österreich verwendet werden (ca. 36.500) ist geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Es gilt dann EU-Kartellrecht und nicht österreichisches Recht. Das bedeutet: Was nach EU-Recht verboten ist, kann vom österreichischen Recht nicht erlaubt werden, und was nach EU-Recht erlaubt ist, kann vom österreichischen Recht nicht verboten werden. (OGH als Kartellobergericht [KOG] , 16 Ok 19/04)
EU-Recht
Erstreckt sich eine Kartellvereinbarung auf das ganze Gebiet eines Mitgliedstaates, bewirkt sie die Abschottung des Markts des Mitgliedstaats. Sind an einer solchen Vereinbarung auch Tochtergesellschaften oder Zweigstellen von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten beteiligt, ist die Vereinbarung jedenfalls geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. (OGH als Kartellobergericht [KOG] , 16 Ok 17/04).

VON DR. JOHANNES PETER GRUBER
Dr. Johannes Peter Gruber ist Rechtsanwalt in Wien und Leh...
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