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SWK 18, 20. Juni 2005, Seite S 576

Die Zahlstelle im Anwendungsbereich des EU-Quellensteuergesetzes

Österreich hat die Richtlinie 2003/48/EG des Rates über die Besteuerung von Zinserträgen (Zinsen-RL) bereits im Zuge der Steuerreform 2005 umgesetzt und dazu das EU-Quellensteuergesetz, BGBl. I Nr. 33/2004, erlassen. Dem Anwendungsbereich des EU-QuStG unterliegen Zinsen, die eine inländische Zahlstelle an einen wirtschaftlichen Eigentümer, der eine natürliche Person ist, zahlt oder zu dessen Gunsten einzieht. Dabei werden zwei Zahlstellentypen unterschieden: Die Zahlstelle kraft Zahlung, die den Hauptanwendungsfall bildet und die Zahlstelle kraft Vereinnahmung, die der Vermeidung von Umgehungen dient. In einem Beitrag in der Juni-Ausgabe der SWI untersuchen Dr. Dietmar Aigner und Mag. Lars Gläser die Grenzen des Anwendungsbereiches des EU-QuStG im Hinblick auf die Zahlstellendefinitionen. Besonders beleuchtet wird die Einordnung von Personenvereinigungen im Wechselspiel zwischen den beiden Zahlstellentypen. Überdies werden auch Umsetzungsmängel im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Zinsen-RL aufgezeigt und der Entwurf der BMF-Richtlinien zur Durchführung der EU-Quellensteuer kritisch analysiert.

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