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Vorsteuerabzug für Emissionskosten
Urteil des EuGH in der Rs. Kretztechnik
Mit dem Urteil vom in der Rs. Kretztechnik beantwortete der EuGH mehrere vom UFS Linz vorgelegte Fragen über die umsatzsteuerliche Behandlung der Ausgabe von Aktien durch eine Aktiengesellschaft gegen Bareinlage. Im Zuge der Ausgabe neuer Aktien werden durch die ausgebende Gesellschaft oftmals umsatzsteuerpflichtige Vorleistungen in Anspruch genommen. Ein Recht auf Vorsteuerabzug für Vorleistungen kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur dann bestehen, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen besteht. Diesen Zusammenhang hat der EuGH für Emissionskosten im vorliegenden Urteil bejaht und dementsprechend das Recht auf Vorsteuerabzug für Emissionskosten zugestanden.
I. Ausgangssachverhalt und Vorlagefragen
Die Kretztechnik AG, eine österreichische Aktiengesellschaft, entwickelt und vertreibt elektromedizinische Geräte aller Art. Ihre Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig, weshalb sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, soweit sich die bezogenen Vorleistungen auf die der Umsatzsteuer unterliegenden Umsätze beziehen. Im Jahr 2000 beschloss die Kretztechnik AG eine Kapitalerhöhung mittels Ausgabe von Inhaberstückaktien. Die Aktien sollten a...