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Verträge zwischen Angehörigen
• Die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss bestimmten Anforderungen genügen. Die pauschale Abgeltung nachträglich eingeschätzten Zeitaufwandes auf der Basis eines Stundenhonorars stellt eine Form der Leistungsentlohnung dar, wie sie unter Fremden tatsächlich nicht üblich ist. - (§ 114 BAO), (Abweisung)
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