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Zum Rechtswidrigkeitszusammenhang bei fehlerhafter Anlageberatung
Hat der Anlageberater fälschlich den Eindruck einer sicheren Anlage vermittelt, so muss ins Kalkül gezogen werden, ob die (im Zuge einer Fehlberatung) vorgeschlagenen Papiere etwa in Bezug auf Malversationen wie Kursmanipulationen mit einem deutlich höheren Risiko ausgestattet sind, indem sich das Risiko der Anleger, durch solche Manipulationen Vermögensnachteile zu erleiden, erheblich vergrößert. Bejahendenfalls besteht ein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Fehlberatung und Schaden.
Aus der Begründung:
Den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildet die Frage der Haftung des Beklagten aus einer Anlageberatung. Der Beklagte, ein selbständiger Vermögensberater, hatte für die Klägerin, eine Ärztin mit hohem Sicherheitsbedürfnis, Anfang des Jahres 2005 ein Umschuldungskonzept erstellt. Diesem entsprechend nahm die Klägerin einen endfälligen Fremdwährungskredit in CHF auf und schloss als Tilgungsträger eine Lebensversicherung ab. Ua erwarb sie am 5.311 Stück Investment-Zertifikate von M zu einem Kaufpreis von € 75.037,50 inklusive Spesen. Davon verkaufte sie im Zeitraum von April 2005 bis August 2007 entsprechend dem Tilgungsplan 640,40 Stück....