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SWK 36, 15. Dezember 2005, Seite R 91
Getränkesteuer
• Der Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt der Rechtskraft des Getränkesteuerbescheides" stellt keinen Antrag oder sonst ein Begehren dar. - (§ 82 Abs. 1 Abgabenverfahrensgesetz), (Abweisung)
( u. w.)