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Grundsteuervorschreibung
• Der abgeleitete Bescheid (Grundsteuervorschreibung) ist an die im Spruch des Grundlagenbescheides (Feststellungs- und Grundsteuerbescheid zum ) getroffenen Feststellungen gebunden. Da der Grundlagenbescheid an die Beschwerdeführerin ergangen ist und ihr der Steuergegenstand zur Gänze zugerechnet wurde, hatte im abgeleiteten Bescheid die Vorschreibung der Grundsteuer zwingend an die Beschwerdeführerin zu erfolgen. Die Zurechnung des Steuergegenstandes zur Gänze kann die Beschwerdeführerin in der Berufung gegen den Grundlagenbescheid, nicht jedoch gegen den abgeleiteten Bescheid wirksam bekämpfen. - (§ 9 Abs. 2 Grundsteuergesetz), (Abweisung)
(, 0231 u. w.)