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Keine Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Veräußerung eines bisher nicht unternehmerisch genutzten Grundstücks
Ist ein Grundstück nicht dem Unternehmensbereich zugehörig, weil es bisher nicht unternehmerisch genutzt wurde, so fällt seine Veräußerung nicht in den Anwendungsbereich des UStG 1994. In diesem Fall ist § 6 UStG 1994 in seiner Gesamtheit (sowohl die Bestimmung des Abs. 1 Z 9 lit. a über die Umsatzsteuerfreiheit von Grundstücksumsätzen als auch die Bestimmung des Abs. 2 über die Zulässigkeit der Behandlung von Grundstücksumsätzen als umsatzsteuerpflichtig) nicht anwendbar. (-G/05)