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Neues im Insolvenzsteuerrecht
Liberalisierung der Steuerbegünstigung für Sanierungsgewinne in der Einkommensteuer und Entschärfung der Lohnsteuerprogression für Arbeitnehmer von insolventen Arbeitgebern
Anfang 2005 wurde auf Vorschlag des BMF ein Arbeitskreis mit mehreren Arbeitsgruppen bestehend aus Vertretern der Finanzverwaltung, des Bundesministeriums für Justiz (und der Insolvenzrichter), der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Rechtsanwaltskammer, der Arbeiterkammer, der Gläubigerschutzverbände, der Sozialversicherung, der IAF-Service GmbH und der Universität Klagenfurt gebildet, um de lege lata vorhandene Probleme im Bereich Insolvenz und Steuern zu analysieren und Reformvorschläge zu erarbeiten. Die in der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2005 vorgesehenen Änderungen im Insolvenzsteuerrecht gehen auf Empfehlungen dieser Arbeitsgruppen zurück.
1. Schulderlassbefreiung statt Sanierungsgewinn
Die Steuerbegünstigung für Sanierungsgewinne i. S. d. § 36 EStG soll in der Einkommensteuer für alle Schulderlässe aufgrund gerichtlicher Verfahren gelten. Darunter fallen
• Zwangsausgleich nach Konkursordnung,
• gerichtlicher Ausgleich nach Ausgleichsordnung,
• Schuldenregulierungsverfahren ("Privatkonkurs") in beiden Formen (Zahlungsplan bzw. Abschöpfungsverfahren).
Außergerichtliche Sanierungen und Schulderlässe in (gesetzlichen) Sanierungsfällen nach ausländischen Rechtsordnungen sind weiterhin nicht ...