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SWK 6, 15. Februar 2005, Seite 12

Verfahren: Wiederaufnahme

Das Hervorkommen von Tatsachen ist stets aus der Sicht jenes Verfahrens zu beurteilen, das wieder aufgenommen werden soll. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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