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ÖBA 7, Juli 2014, Seite 521

Erfüllen „qualifizierte Nachrangdarlehen“ den Tatbestand der Veranlagung iSd § 1 Abs 1 Z 3 KMG?

Johann Kriegner

Immer häufiger werden potentiellen Anlegern vor allem auch Verbrauchern Geldanlagen auf der Grundlage von Verträgen über sogenannte „qualifizierte Nachrangdarlehen“ angeboten. Obwohl hier ein sehr hohes Risiko für die Anleger besteht vertritt die FMA die Ansicht, dass der Tatbestand der Veranlagung gemäß § 1 Abs 1 Z 3 KMG nicht erfüllt sei. Die Begründung dazu ist, dass die Geldgeber bei derartigen Darlehen keine Risikogemeinschaft bilden, da jeder Geldgeber seinen Anspruch gesondert geltend machen könne. Weiters läge bei Vereinbarung einer Nachrangigkeit kein von der Gemeinschaft zu erwartender Gewinn als Zweck einer Veranlagung vor, sodass eine Prospektpflicht gemäß KMG somit zu verneinen sei . Dieser Beitrag soll die Rechtsansicht der FMA kritisch würdigen bzw die eigene Rechtsmeinung wiedergeben.

More and more often potential investors, especially consumers, are offered investments on the basis of so called „qualified subordinated loans”. Although there is very high risk for the investor, the FMA is of the opinion, that the condition of an assessment according to § 1 Abs 1 Z 3 KMG is not fulfilled. The reason is, that the investors of such loans are not regarded as a risk community, sinc...

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