Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2005, Seite 426

Liebhaberei: Das Interessanteste aus der jüngsten Rechtsprechung des VwGH

Langjährig vorbereitende Tätigkeit, bloße Gebrauchsüberlassung zwischen Miteigentümern zu Wohnzwecken und vorläufige Veranlagung bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung

Michael Rauscher

Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Liebhaberei ist ebenso zahlreich wie kasuistisch. Viele Erkenntnisse zu diesem Rechtsbereich basieren auf der bereits bestehenden Rechtsprechung. Nur manchmal finden sich neue Aussagen oder Klarstellungen von grundlegender Bedeutung. Solche für die Vollziehung aus Gründen der Rechtssicherheit und der gleichmäßigen Behandlung aller Steuerpflichtigen wichtigen Erkenntnisse werden daher leicht übersehen. In der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes finden sich drei solche Erkenntnisse, nämlich Liebhaberei bei langjährig vorbereitender Tätigkeit, Liebhaberei bei bloßer Gebrauchsüberlassung zwischen Miteigentümern zu Wohnzwecken sowie vorläufige Veranlagung bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung zum Zwecke der nachträglichen Liebhabereibeurteilung.

I. Langjährig vorbereitende Tätigkeit

Mit Erkenntnis vom , 98/14/0126, hat der Verwaltungsgerichtshof im Fall eines nebenberuflich tätigen Tischlers („Tischlergewerbe, beschränkt auf die Herstellung von Schmuckkästchen und Regalen aus Massivholz mit künstlerischer, manueller Ausgestaltung [Kerbschnitze, Einlegearbeiten, Fingerzinke]") den Bescheid einer Finanzlandesdirek...

Daten werden geladen...