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SWK 12, 20. April 2005, Seite 10

Betrieb gewerblicher Art

Betrieb gewerblicher Art (§ 2 Abs. 1 KStG)

Der Betrieb einer Leichenhalle kann einen Betrieb gewerblicher Art darstellen, auch wenn eine Gemeinde, die selbst einen örtlichen Friedhof betreibt, nach dem Oö. Leichenbestattungsgesetz zur Errichtung einer Leichenhalle verpflichtet ist. ().

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