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SWK 12, 20. April 2005, Seite 10

Grundstückshandel

Grundstückshandel (§ 23 EStG)

Der Beschwerdeführer kaufte 1995 ein landwirtschaftliches Grundstück, welches er in Bauland umwidmen und parzellieren ließ. Bis 1999 verkaufte er alle Parzellen bis auf eine. Auf dieser Parzelle errichtet er ein Wohnobjekt mit 4 Einheiten, welche er ab 1999 vermietete. Im Jahr 1999 ist den Mietern die Option eingeräumt worden, die Wohneinheiten innerhalb von 10 Jahren zu kaufen. Eine Wohneinheit wurde bereits 1999 verkauft. Im Zuge einer Prüfung wurde ein gewerblicher Grundstückshandel unter Einbeziehung des Mietobjektes vorgenommen. Der VwGH betont den einheitlichen Betrieb. Da die Einnahmen und Ausgaben mit Ausnahme der bereits vorher als Vermietung und Verpachtung qualifizierten Tätigkeit nicht aufgezeichnet wurden, erfolgte die Schätzung nach Bilanzierungsgrundsätzen zu Recht. ().

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