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Aufwandsvergütung von einem Verein
Aufwandsvergütung von einem Verein (§ 29 EStG)
Der Beschwerdeführer hat einen christlichen Verein gegründet. Nach den Vereinsaufzeichnungen haben er und seine Gattin (beide Pastoren) laufend Aufwandsentschädigungen erhalten, die nicht versteuert worden sind. Der VwGH bestätigt die Einordnung unter die sonstigen Einkünfte. Die Werbungskosten wurden ohnedies mit 55 % der Einnahmen geschätzt. Der VwGH bestätigt die Schätzung, höhere Ausgaben können nicht S. K 10anerkannt werden, weil Diäten im Nahebereich nicht zustehen und Kilometergelder nur für maximal 30.000 km zustehen. ().