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SWK 12, 20. April 2005, Seite T 58

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-446/03 Marks & Spencer

Nach Ansicht von Generalanwalt Poiares Maduro ist eine Regelung eines Konzernabzugs, die einer Muttergesellschaft in keinem Fall erlaubt, die Verluste ihrer Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland abzuziehen, nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Allerdings dürften die EU-Staaten den Verlustabzug davon abhängig machen, dass die Auslandstöchter im Land ihres Sitzes Verluste nicht auf gleiche Weise steuerlich geltend machen können. Mehr dazu auf der EuGH-Homepage unter http://curia.eu.int/de/actu/communiques/cp05/aff/cp050029de.pdf.

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