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SWK 12, 20. April 2005, Seite T 58

Steuertermine im Mai

Am sind folgende Abgaben fällig:

lUmsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2005 bzw. für das 1. Viertel 2005;

lKammerumlage für das 1. Viertel 2005;

lNormverbrauchsabgabe für den Monat März 2005;

lElektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat März 2005;

lWerbeabgabe für den Monat März 2005;

lKapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat März 2005;

lKraftfahrzeugsteuer für das 1. Viertel 2005;

lLohnsteuer für den Monat April 2005;

lDienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2005;

lZuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2005;

lEinkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 2005;

lKörperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 2005;

ldie vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Viertel 2005 bzw. für das Jahr 2005.

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