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SWK 12, 20. April 2005, Seite T 57

Unabhängigkeit sollte noch mehr gelebt werden

Uneingeschränkter Zugang zu allen UFS-Entscheidungen nur für Finanzbeamte?

Auch wenn die Installierung des Unabhängigen Finanzsenates nicht in allen Details ganz optimal war, insbesonders was die Zusammensetzung des Senates bzw. die Finanznähe der Referenten betrifft, so hat doch frischer Wind die verkrusteten Strukturen der 2. Instanz zumindest teilweise verblasen. Zeitnahe Entscheidungen, das Einbeziehen anerkannter Literaturmeinung und der EuGH-Judikatur festigen diese Meinung.

Schade, dass die Unabhängigkeit nicht noch mehr gelebt wird: die räumliche Nähe zur Finanzverwaltung und alte Seilschaften sollten (ausmerzbare) Schönheitsfehler sein. Leider trägt die Einladung der UFS-Referenten zu Fort- und Ausbildungsveranstaltungen (jüngst zum Salzburger Steuerdialog) zur schiefen Optik bei, wobei einige der Eingeladenen das erfreulicherweise auch so sehen. Werden die Finanzbeamten bei derartigen Veranstaltungen geschult, wie sie Bescheidbegründungen formulieren müssen, um vor dem UFS zu halten? Und warum erhalten nur Finanzbeamte uneingeschränkten Zugang zu allen UFS-Entscheidungen? Hier besteht für Abgabepflichtige und deren Berater keine Waffengleichheit.

Aber auch der VwGH ist angesichts modernerer Strukturen der Vorinstanz gefordert: Entscheidungen, auf ...

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