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SWK 12, 20. April 2005, Seite 55

Essensmarken: Schweinsbraten, Pizza & Co. statt Obst und Gemüse?

Warum die Lohnsteuerrichtlinien und die gesetzliche Regelung nicht die Gesundheit fördern

Martin Rieder

Grundsätzlich sind an Mitarbeiter gewährte Sachbezüge steuerpflichtig. Ausnahmen von dieser Steuerpflicht sind explizit im Gesetz zu verankern. So sind beispielsweise Essensmarken (bzw. die Abgabe von freien oder verbilligten Mahlzeiten) unter Einhaltung bestimmter Kriterien steuerfrei. Folgender Artikel soll einen Denkanstoß in die Richtung „gesunde Essensmarken" geben.

1. Klarstellung durch das Abgabenänderungsgesetz 2004

„Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden.

Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem Betrag von 1,10 Euro pro Arbeitstag steuerfrei." Diese Anfügung zum bestehenden § 3 Abs. 1 Z 17 EStG hat der Nationalrat noch kurz vor Jahreswechsel im Parlament beschlossen. Der Beschluss ging auf einen Entwurf des Finanzministeriums zurück.

Begründet wurde diese Änderung in den EB im Wesentlichen wie folgt: „Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , 2000/13/0040 ausgesprochen, dass die (bisherige) Befreiungsbestimmung des...

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