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Steuerliche Behandlung von Investmentfonds im Rahmen des EU-Quellensteuergesetzes
Investmentfondsspezifische Besonderheiten des neuen EU-QuStG
Im Juni 2003 hat der Rat der Europäischen Union nach mehrjährigen Diskussionen die so genannte EU-Zinsenrichtlinie erlassen, die Österreich mit dem am in Kraft getretenen EU-Quellensteuergesetz in nationales Recht umgesetzt hat. Da auch in- und ausländische Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen dem EU-Quellensteuergesetz unterliegen und dabei einige (fondsspezifische) Besonderheiten zu beachten sind, soll im folgenden Beitrag neben einer kurzen, allgemeinen Einleitung eine Einführung der Behandlung von Investmentfonds im Hinblick auf die EU-Quellensteuer gegeben werden.
1. Einleitung
1.1. Allgemeines
Österreich hat mit dem EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG), welches mit in Kraft getreten ist, die Richtlinie 2003/48/EG (EU-Zinsenrichtlinie) umgesetzt. Ziel des neuen Gesetzes ist es, grenzüberschreitende Zinszahlungen inländischer Zahlstellen an private Anleger innerhalb der Europäischen Union einer effektiven Besteuerung zu unterziehen. Dafür sind zwei unterschiedliche Verfahren vorgesehen: Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten führt einen Informationsaustausch in Form von Kontrollmitteilungen ein, wobei diese Mitteilungen von der zinsauszahlenden Zahlstelle mindestens einmal...