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SWK 26, 10. September 2005, Seite T 97

Hochwasserkatastrophen und steuerliche Maßnahmen

Ministerrat beschließt Regierungsvorlage zur Hilfestellung bei Katastrophenschäden

(SWK) - Die Bundesregierung hat im Ministerrat vom die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 erlassen wird, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Umweltförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1857 und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden und abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen vorgesehen werden, beschlossen. Das Maßnahmenpaket soll sicherstellen, dass den Geschädigten der Hochwasserkatastrophen dieses Sommers rasch und unbürokratisch geholfen und mit dem Wiederaufbau zügig begonnen werden kann. Weiters soll den Betroffenen auch durch Änderungen im steuerlichen Bereich Hilfestellung geboten werden. Das 9 Artikel umfassende Gesetzespaket ist bereits am 31. 8. im Finanzausschuss behandelt worden und soll im September im Plenum des Nationalrats beschlossen werden.

Wir veröffentlichen im Folgenden den steuerlichen Teil der Regierungsvorlage samt Erläuterungen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 - HWG 2005 erlassen wird, das Katastrophenfondsgesetz 1996, ...

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