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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite 44

Stiller Gesellschafter

Ein auf eine Geldforderung gegenüber der Treuhandkommanditistin reduziertes Forderungsrecht entspricht weitestgehend dem eines echten stillen Gesellschafters und ist für ein Treuhandverhältnis atypisch, da dieses von einem Rückgabe- bzw. Herausgaberecht des Treugebers hinsichtlich des Treuhandvermögens gekennzeichnet ist. - (§ 23 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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