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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite 44

Steuerschuld

Das Entstehen der Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs. 14 UStG 1972 ist von der Steuerschuld kraft tatsächlicher Leistungserbringung nach § 1 Abs. 1 UStG 1972 zu unterscheiden. Zur Steuerschuld gemäß § 1 Abs. 1 UStG 1972 kommt es auch dann, wenn die kraft Rechnungslegung geschuldete Umsatzsteuer bereits entrichtet worden ist. - (§ 11 Abs. 14 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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