Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BaFin veröffentlicht „Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß KWG und KAGB von Familiy Offices“
Am hat die BaFin ein „Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß KWG und KAGB von Family Offices“ veröffentlicht, das grundlegende Informationen zur Konzessionspflicht von Family Offices enthält. Die BaFin will damit Rechtssicherheit in Hinblick auf eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG bzw § 20 KAGB schaffen.
Wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin nach § 32 KWG. Eine schriftliche Erlaubnis der BaFin nach § 20 KAGB benötigt darüber hinaus, wer im Inland Alternative Investmentfonds (AIF) verwaltet. Unklar war bisher, ob auch Family Offices eine Erlaubnis nach § 32 KWG bzw § 20 KAGB benötigen. Die BaFin versteht hierunter Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform), die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung großer privater Vermögen befassen. Private Family Offices verwalten das Vermögen einzelner oder mehrere Mitglieder einer einzelnen Familie. IdR sind sie nach Ansicht der BaFin als Angestellte der Vermögensinhaber, vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften der Vermögensinhaber, Kommanditgesellschaften (wobei die Vermögensinhaber Kommanditisten sind) oder als Dienstleister...