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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite 41

EuGH: Normverbrauchsabgabe

Verbrauchsteuern: Normverbrauchsabgabe grundsätzlich gemeinschaftsrechtskonform, doch der Erhöhungsbetrag bei erstmaliger Zulassung im Inland unzulässig

Urteilstenor des EuGH:

1. Die Art. 39 EG und Art. 12 EG stehen dem nicht entgegen, dass einer Privatperson aus einem Mitgliedstaat, die sich aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels in einem anderen Mitgliedstaat niederlässt und dabei ihr Kraftfahrzeug in den letztgenannten Staat einführt, eine Verbrauchssteuer wie die im Ausgangsverfahren streitige Normverbrauchs-Grundabgabe auferlegt wird.

2. Eine Verbrauchsabgabe wie die im Ausgangsverfahren streitige Normverbrauchs-Grundabgabe ist eine inländische Abgabe, deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht anhand der Art. 23 EG und Art. 25 EG, sondern anhand des Art. 90 EG zu prüfen ist.

3. Art. 90 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe nicht entgegensteht, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der von einer Privatperson eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeuge genau widerspiegeln und die Erreichung des Zieles ermöglichen, derartige Fahrzeuge so zu besteuern, dass auf keinen Fall der Betra...

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