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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite W 81

Aufgabenbereiche der Geschäftsführer

Besonders wichtig und manchmal unbekannt

Christian Fritz

Der Aufgabenbereich der Geschäftsführer umfasst die Vertretung der GmbH Dritten gegenüber und die Leitung des Unternehmens im Rahmen der Geschäftsführung.

Die Vertretungsmacht verleiht dem Geschäftsführer die Möglichkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen gegenüber Dritten abzugeben (rechtliches Können im Außenverhältnis), während die Geschäftsführungsbefugnis den zulässigen Umfang der Tätigkeiten im Innenverhältnis festlegt.

1. Die Vertretung

1.1. Grundlagen

Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 18 Abs. 1). Die GmbH wird daher auch durch die von den Geschäftsführern in ihrem Namen geschlossenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet (§ 19 Abs. 1 erster Satz). Die Geschäftsführer vertreten die GmbH auch vor Verwaltungsbehörden und gegenüber den Gesellschaftern.

Die Vertretung erfolgt in der Weise, dass die erforderliche Anzahl von Geschäftsführern zu der Firma der Gesellschaft ihre Unterschrift hinzufügen (§ 18 Abs. 2 letzter Satz). Bei dieser Bestimmung handelt es sich zwar "nur" um eine Ordnungsvorschrift, der aber für die Zurechnung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung entscheidende Bedeutung zukommt.

Der Umfang der Vert...

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