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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite 564

Vertrauensschutzregelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Rechtsfolgen falscher Angaben eines Abnehmers

Clemens Endfellner

Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfordert die Erfüllung dreier Voraussetzungen.Erstens muss der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat gelangen. Zweitens muss der Abnehmer eine juristische Person sein oder ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein
Unternehmen erwirbt.
Drittens muss der Erwerb beim Abnehmer im anderen Mitgliedstaat steuerbar sein. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist grundsätzlich anhand der zu Art. 7 UStG ergangenen Verordnung nachzuweisen.Aufgrund der Vertrauensschutzregelung kann die Steuerbefreiung einer Lieferung allerdings erhalten bleiben, auch wenn die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Dies beispielsweise dann, wenn ein Unternehmer einen Gegenstand für den Verkäufer unerkennbar für unternehmensfremde Zwecke erwirbt.

I. Die Vertrauensschutzregelung des Art. 7 Abs. 4 UStG und die Erläuterungen in den UStR

Die Vertrauensschutzregelung ist ein Mosaikstein zur Verwirklichung eines funktionierenden Binnenmarktes. Sie soll gewährleisten, dass der Verkäufer (liefernde Unternehmer) trotz Wandlung einer vermeintlichen steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in eine steuerpflichtige Inlandslieferung keinen finanziellen Nachteil erleidet. Allerdings ist im Hin...

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