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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite 561

Doppelte Haushaltsführung und verlustbringende Tätigkeit am Familienwohnsitz

Erkenntnis mit Folgewirkungen?

Peter Pülzl

Mit Erkenntnis vom , 2000/14/0154, hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn der Steuerpflichtige aus seiner am Familienwohnsitz ausgeübten Tätigkeit erst in späterer Zeit keine Verluste mehr erwirtschaftet. Entscheidend ist demnach, ob die Tätigkeit längerfristig als Einkunftsquelle anzusehen ist.

1. Sachverhalt und Entscheidung durch die Unterinstanzen

Der Abgabepflichtige arbeitete als Angestellter rund 200 km von seinem Familienwohnsitz entfernt. Die von ihm geltend gemachten Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung wurden von der Finanzverwaltung lediglich im Rahmen der vorübergehenden doppelten Haushaltsführung über einen Zeitraum von zwei Jahren anerkannt, was im Streitjahr zu einer Aliquotierung der geltend gemachten Beträge führte.

Die belangte Behörde begründete die Nichtanerkennung einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung im Wesentlichen damit, dass der Abgabepflichtige aus seiner am Familienwohnsitz ausgeübten weiteren Tätigkeit bisher laufend Verluste und somit keine die dauernde Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung rechtfertigenden Einkünfte in steuerlich releva...

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