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EuGH zum Vorsteuerabzug beim Börsegang einer Kapitalgesellschaft
Der EuGH hat im Rechtsstreit um die steuerliche Behandlung eines Börsengangs einem österreichischen Unternehmen Recht gegeben: Eine Aktiengesellschaft kann die Vorsteuer auf die Leistungen, die sie im Rahmen der Ausgabe neuer Aktien bezogen hat, abziehen, sofern ihre Umsätze der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Ausgabe von Aktien fällt zwar nicht selbst unter die Mehrwertsteuerregelung, doch hängen die fraglichen Leistungen unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen. Denn sie sind Teil seiner allgemeinen Kosten und gehören damit zu den Preiselementen seiner Produkte.
Mehr zum EuGH-Urteil in der Rechtssache C-465/03 Kreuztechnik AG unter
http://curia.eu.int/de/actu/communiques/cp05/aff/cp050045de.pdf