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Sozialversicherungsgrundlagen erweitern?
Wie man schnell zu nicht mehr Geld kommt
Wie im Steuerrecht wird auch im Sozialversicherungsrecht immer wieder versucht, neue Geldquellen anzuzapfen. Im Steuerrecht ist man in letzter Zeit schon viel vorsichtiger geworden mit einer Ankündigungspolitik, weil Österreich von Ländern umgeben ist, in denen weniger Steuer zu bezahlen ist. Bezüglich des Sozialversicherungsrechts wurde letzte Woche von ÖGB und ÖAAB in bestem Einvernehmen von einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gesprochen und dies in allen Zeitungen verkündet.
In diesem Zusammenhang wurde der Vorschlag unterbreitet, dass in Zukunft die Spaltung bei der Sozialversicherung in einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil aufgegeben werden soll. Dahinter kann nur die Furcht stecken, dass der Arbeitnehmer gar nicht sehen soll, wie viel er bzw. der Arbeitgeber an Sozialversicherung für ihn einbezahlt. Aus Gründen der Kostentransparenz sollte der Arbeitnehmer den gesamten Anteil an Sozialversicherung zumindestens auf dem Lohnzettel ersehen. Denn eine große Hürde für so manchen Dienstnehmer auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist ja der Irrglaube, dass er als Selbstständiger dreimal so viel an Sozialversicherung zahlen muss, weil er ja bisher nur den Arbeitnehm...