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SWK 23, 15. August 2005, Seite 58

Haftung für Umsatzsteuer

Im Rahmen der Ermessensübung ist nicht bloß auf das Risiko des Haftenden zu verweisen, sondern zu berücksichtigen, ob bzw. auf welche Weise sich der potenziell Haftungspflichtige (rechtzeitige) Kenntnis davon hätte verschaffen können, dass die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 27 Abs. 4 UStG 1994 gegeben sind. - (§ 27 Abs. 4 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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