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SWK 23, 15. August 2005, Seite 58

Grundsteuermessbescheid

Der Grundsteuermessbescheid ist ein abgeleiteter Bescheid, der nicht mit der Begründung angefochten werden kann, die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. - (§ 53 Abs. 10 BewG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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