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Gebrauchsabgabe
• Der Begriff "Fußgängerzone" in Tarif B Post 7 Wr. GebrauchsAbgG knüpft an die Erlassung und gehörige Kundmachung einer Verordnung gemäß § 76a StVO an. - (Tarif B Post 7 Wr. GebrauchsAbgG, LGBl. Nr. 26/2000), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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