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Grünes Licht für die HGB-Reform
Der Ministerrat hat am 7. Juli die Regierungsvorlage zum Handelsrechts-Änderungsgesetz beschlossen. Das HGB heißt künftig "Unternehmensgesetzbuch". Ein einheitlicher und umfassender Unternehmerbegriff soll als Grundtatbestand des Unternehmensgesetzbuches die überholten und komplizierten Kaufmannstatbestände der §§ 1 bis 7 HGB ablösen. Die Sonderstellung der freien Berufe und der Land- und Forstwirtschaft wird dabei berücksichtigt. Weiters werden die Vorschriften zur Bildung von Unternehmen und die Wahl der Firmennamen liberalisiert, neben Personen- und Sachnamen sind in Zukunft auch Fantasiefirmen zulässig.