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Kleine Ursache - große Wirkung
Aberkennung eines Dienstverhältnisses bei der angestellten Freundin
Ein bekanntes Sprichwort besagt, dass man nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel stolpert. Diese Spruchweisheit hat sich bei einer steuerlichen Betriebsprüfung dramatisch bestätigt. Ein Prüfer kontrollierte so nebenbei die Reiseabrechnungen des geschäftsführenden Gesellschafters einer GesmbH, der recht häufig im Ausland unterwegs war. Dabei fiel ihm auf, dass immer wieder Kosten (Flugtickets, Hotelaufenthalte etc.) für eine bestimmte weibliche Person verrechnet wurden, die angeblich im Betrieb beschäftigt sein sollte, die der Prüfer aber noch nie zu Gesicht bekommen hatte, was natürlich seine Neugier weckte und ihn animierte, der Sache mit der Reisebegleiterin auf den Grund zu gehen.
Also hörte sich der Prüfer im Unternehmen etwas um, sprach ausführlich mit dem Leiter des Rechnungswesens und erhielt die Information, dass es sich bei der ominösen Frau um die Freundin respektive Lebensgefährtin des Geschäftsführers handelte, die offenkundig nur auf dem Papier eine Angestellte des Betriebes war, weil sie in diesem permanent mit Abwesenheit glänzte.
Jetzt sah der Prüfer auch ein schmuckes Cabrio der Edelmarke BMW in einem anderen Lichte, zumal dieses als Dienstwagen der Freundin/ ...