Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerblicher Münzhandel
Gewerblicher Münzhandel (§ 23 EStG)
Der Bfr. hat als Bankdirektor 33.000 Krügerrand Goldmünzen nach Deutschland verbracht. Die dafür erzielten Provisionen von bis zu 24 Euro je Stück wurden ihm im Rahmen gewerblicher Einkünfte zugerechnet. Eine Feststellung einer "gesteigerten Lebensführung" ist für die Zuschätzung von Einkünften nicht erforderlich ().